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Deutsches Reinheitsgebot: 500 Jahre Bier

Deutsches Reinheitsgebot – Sicherung der Bier-Qualität

Welches Qualitätsmerkmal haben mehr als 5000 hierzulande gebraute Biere gemeinsam? Für die Bierherstellung darf nur Wasser, Malz, Hopfen und Hefe verwendet werden. So will es nämlich das deutsche Reinheitsgebot, das für Brauereien mittlerweile seit gut 500 Jahren besteht.

Deutsches Reinheitsgebot

Qualitätsmerkmal: Deutsches Reinheitsgebot

Was ist das deutsche Reinheitsgebot ?

Das deutsche Reinheitsgebot gilt als älteste lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt und besitzt in abgewandelter Form heute noch Gültigkeit für die Bierherstellung. Dieses Qualitätsmerkmal regelt, dass Bier lediglich aus Gerste, Hopfen und Wasser gebraut werden darf. In späteren Fassungen wurde festgelegt, dass es sich um Gerstenmalz zu handeln habe. Auch die für den Gärungsprozess unerlässliche Hefe findet keine Erwähnung, da sie zu diesem Zeitpunkt schlichtweg noch nicht bekannt war. Seinen Ursprung hat das Reinheitsgebot in Bayern, wo es 1516 landesweit erlassen wurde und dann schnell in ganz Deutschland für die Bierherstellung übernommen wurde. Das deutsche Reinheitsgebot ist ein wichtiges Qualitätsmerkmal für deutsches Bier.

Wie lautet das deutsche Reinheitsgebot?

Ganz besonders wollen wir, dass forthin allenthalben in unseren Städten und Märkten und auf dem Lande zu keinem Bier mehr Stücke als allein Gersten, Hopfen und Wasser verwendet und gebraucht werden sollen.” So lautet in neudeutscher Textfassung das original Bayrische Reinheitsgebot von 1516.   Heute heißt es: (1) Zur Bereitung von untergärigem Bier darf nur Gerstenmalz, Hopfen, Hefe und Wasser verwendet werden. (2) Die Bereitung von obergärigem Bier unterliegt derselben Vorschrift; es ist hierbei jedoch auch die Verwendung von anderem Malz und die Verwendung von technisch reinem Rohr-, Rüben- und Invertzucker, sowie von Stärkezucker und aus Zucker der bezeichneten Art hergestellten Farbmitteln zulässig.

Heutige Bedeutung des Reinheitsgebots für die Bierherstellung

Heutzutage regelt die Bierverordnung, die auf dem deutschen Reinheitsgebot aufbaut, welche Produkte die Bezeichnung Bier verwenden dürfen. Das Biersteuergesetz regelt zudem, dass Brauereien für die Herstellung untergärigen Bieres nur Wasser, Gerstenmalz, Hopfen und Hefe verwenden dürfen. Lediglich für obergärigen Gerstensaft sind teilweise Zusatzstoffe wie bestimmte Farbstoffe, Zucker und weitere Malzsorten erlaubt.

Der Import von Bier, das nicht nach dem deutschen Reinheitsgebot gebraut wurde blieb bis zu einem Urteil des Europäischen Gerichtshof im Jahr 1987 verboten. Ausländische Biere spielen bei den Konsumenten aber so gut wie keine Rolle. So soll das Reinheitsgebot keineswegs der Versuch sein, den deutschen Markt gegen unliebsame ausländische Konkurrenz abzuschotten, sondern vielmehr ein Qualitätsmerkmal um bei der Bierherstellung Reinheit und Bekömmlichkeit des Bieres zu sichern.

Reinheitsgebot im Ausland

Deutsches Bier ist weltbekannt, jedoch zählen deutsche Brauereien nicht zu den größten Brauereien. China und Brasilien haben Deutschland längst überholt. In den vergangenen Jahrhunderten hatten deutsche Einwanderer das Bier und das Reinheitsgebot in die ganze Welt gebracht. Wo auch heute der Slogan „gebraut nach dem Deutschen Reinheitsgebot“ als Gütesiegel gilt.


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